AGB
Kunden erkennen mit ihrer Buchung die Gültigkeit dieser AGB an.
1. Buchungsanfrage und Buchung
Die Agentur vermittelt Begleitpersonen für eine zeitlich befristete und entgeltliche Begleitung an
Kunden. Hierfür erhält die Agentur von den Begleitpersonen eine Provision. Die Begleitpersonen
bieten ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an, sind also selbständige
Unternehmer. Zahlungen für die Dienstleistungen der Begleitpersonen erfolgen ausschließlich
an diese, nicht an die Agentur. Alle Einzelheiten zu den Dienstleistungen der Begleitpersonen werden
zwischen diesen und ihren Kunden abgestimmt. Der Vertrag kommt erst nach Rücksprache
mit den gewünschten Begleitpersonen und einer Auftragsbestätigung per Mail, gegebenenfalls per
telefonischer Zusage durch die Agentur zustande. Neukunden setzen sich bitte vor ihrer ersten
Buchung telefonisch mit der Agentur in Verbindung. Minderjährige dürfen keine Dienstleistungen
der Agentur in Anspruch nehmen. Die Agentur behält sich das Recht vor, besonders jugendlich
wirkende Anrufer zur Überprüfung ihrer Volljährigkeit um die Vorlage einer Ausweiskopie zu bitten.
Sollten diese der Bitte nicht nachkommen, kann keine Vermittlung erfolgen.
2. Pflichten der Agentur/Haftung
Die Agentur bemüht sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Kunden und den
gewünschten Begleitpersonen. Es wird darauf hingewiesen, dass bildliche und textliche Darstellungen
der Begleitpersonen auf deren Angaben und Vorlagen beruhen. Die Agentur kann keine
Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben und Vorlagen übernehmen.
Die Begleitpersonen handeln eigenverantwortlich und sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Eine Haftung der Agentur für die Art, Weise oder Qualität der erbrachten Dienstleistung ist ausgeschlossen.
Die Agentur haftet generell nicht für Handlungen der Begleitpersonen.
Im Übrigen finden die folgenden Haftungsregelungen Anwendung: Die Agentur haftet unbeschränkt,
soweit es durch Verschulden der Agentur - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - zu einem
Schaden des Kunden kommt. Die Agentur haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung
von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. Die Haftung wird insoweit auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen
Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung
der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3. Honorar/Zahlungsarten
In den Profilen der einzelnen Begleitpersonen sind genaue Informationen zum Honorar und eventuell
anfallenden Reisekosten zu finden. Das vereinbarte Honorar übergeben Kunden zu Beginndes Dates in einem unverschlossenen Briefumschlag an die Begleitpersonen. Alle anfallenden
Kosten (z.B. für Reisen, Speisen, Getränke/Tickets für Veranstaltungen u.ä.) werden von den Kunden
übernommen.
Bei Buchungen mit einer Gesamtdauer von 48 Stunden oder mehr bzw. einer längeren Anreise
wird gegebenenfalls eine Anzahlung des vereinbarten Honorars benötigt. Die Agentur wird dies
den Kunden bei der Buchung gesondert mitteilen. Die Anzahlung wird in diesem Fall auf ein Konto
der Agentur überwiesen. Die Zahlung wird von der Agentur treuhänderisch entgegen genommen
und an die jeweilige Begleitperson weitergeleitet. Vor einer längerfristigen Buchung einer Begleitperson
empfiehlt die Agentur ein vorheriges Kennenlernen.
Die Dates können im Einverständnis mit den Begleitpersonen problemlos verlängert werden. Das
für die Verlängerung anfallende Honorar ist zu deren Beginn an die Begleitperson zu übergeben.
4. Stornierung
Bereits vereinbarte Dates können von Kunden bis zu 24 Stunden vor dessen Beginn per Mail oder
telefonisch storniert werden. Sollte bereits eine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese mit
einer weiteren Buchung innerhalb von 8 Wochen nach der Stornierung verrechnet. Erfolgt die
Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn des Dates, behält die Agentur eine eventuell
geleistete Anzahlung ein, ohne dass es zu einem Ersatztermin kommt.
Sollten Kunden das Date ohne vorherige Benachrichtigung der Agentur nicht wahrnehmen, ist der
vollständige für das Date zu entrichtende Betrag leisten. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen
werden nicht zurückerstattet.
Begleitpersonen können das Date bei nachhaltigen Störungen bzw. einem vertragswidrigen Verhalten
durch Kunden abbrechen. Bei einem Abbruch aus vorgenannten Gründen werden weder
das Honorar noch die angefallenen Reisekosten zurückerstattet.
Sofern das Date von der gewünschten Begleitperson nicht wahrgenommen werden kann, kann die
Agentur versuchen, dem Kunden ein Date mit einer anderen Begleitperson anzubieten. Sollte eine
Vermittlung nicht im Interesse des Kunden sein, wird eine eventuell geleistete Anzahlung zurück
gezahlt. Sonstige Ansprüche gegenüber der Agentur sind ausgeschlossen.
Kunden und Begleitpersonen steht es frei, das Date nach dem ersten Kennenlernen abzubrechen.
Die Agentur erwartet in diesem Fall eine zeitnahe Mitteilung über den Abbruch des Dates. Es sind
dann von Kunden lediglich die anfallenden Reisekosten an die Begleitperson sowie eine Pauschale
in Höhe von EUR 100,00 an die Agentur zu entrichten.
5. Datenschutz/Verbot der Umgehung der Agentur
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den einschlägigen
Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung
der Agentur zu finden.
Da die Begleitpersonen ganz überwiegend einem seriösen Hauptberuf nachgehen, ist Diskretion
sehr wichtig für sie. Private Kontakte mit Kunden bzw. private Kontaktversuche durch Kunden sind
nicht erwünscht. Kunden werden Begleitpersonen nicht nach ihren persönlichen Daten fragen und
diese auch nicht direkt kontaktieren, sondern stets die Agentur für die Vereinbarung eines Dates in
Anspruch nehmen.
6. Kondompflicht/Sonstige Pflichten der Kunden
Aufgrund gesetzlicher Regelung im ProstSchG müssen Kunden und Begleitpersonen beim Geschlechtsverkehr
Kondome verwenden. Verstöße gegen die Kondompflicht sind eine Ordnungswidrigkeit
und können von den Behörden mit einem empfindlichen Bussgeld (betreffend Kunden)
geahndet werden.
Kunden werden sich während des Dates von ihrer besten Seite zeigen und sich wie echte Gentlemen
benehmen. Dies beinhaltet, dass Kunden die Begleitpersonen nicht nach ihren persönlichen
Daten fragen und auch nicht direkt kontaktieren, sondern stets die Agentur für die Vereinbarung
eines Dates in Anspruch nehmen.
Kunden werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Begleitpersonen bei der Durchführung des
Dates weder in ihrer körperlichen Unversehrtheit noch in ihrem Eigentum gefährdet bzw. beschädigt
werden. Kunden haften für sämtliche Schäden, die den Begleitpersonen im Rahmen der Auftragsdurchführung
durch ihr Verschulden entstehen.
7. Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder die Bedingungen
eine Lücke enthalten sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der
unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen finden die jeweiligen gesetzlichen Regelungen Anwendung.
Es gilt deutsches Recht. Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können sich unabhängig
davon stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
​
